Hier finden Sie einen Überblick aller Restaurants, die auch während des Lockdowns für Sie da sind. Einfach vorab bestellen und zuhause genießen!
Bei Abholung bitte immer auf den Mindestabstand achten und eine FFP2 Maske tragen. Vielen Dank!
Guten Appetit und bleiben Sie gesund!
Bitte beachten Sie die aufgrund der aktuellen COVID-19 Richtlinien gültigen Öffnungen / Schließungen (Stand 16.03.2021):
- Offen haben dürfen: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien & Drogeriemärkte, Tankstellen, Post, Banken, KFZ- und Fahrradwerkstätten, Gesundheits- und Pflegedienstleister
- Offen seit 08.02.2021: Handel, körpernahe Dienstleister (z.B. Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger usw.), Museen, Büchereien, Bibliotheken.
- Offen seit 15.03.2021: Gastronomiebetriebe, Veranstaltungen werden wieder erlaubt sein.
- Geschlossen bleiben müssen: Freizeiteinrichtungen (z.B. Hallenbad, Spielhallen, Tanzschulen, usw.), Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzertsäle, usw.)
- Geschlossen bleiben bis voraussichtlich Ostern (Anfang April) müssen: Beherbergungsbetriebe (Hotels, Ferienwohnungen, Apartments). Selbstverständlich sind unsere Businesshotels für Geschäftsreisende geöffnet.
Ab dem 15. März 2021 durfte in Vorarlberg die Gastronomie mit folgenden Regelungen wieder öffnen:
- Bewirtung in geschlossenen Räumen und im Freien möglich
- 2 Meter Abstand zwischen den Tischen
- Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER ein gemeinsamer Haushalt
- FFP2-Maskenpflicht ausgenommen bei Konsumation von Speisen und Getränken
- Gäste-Registrierungspflicht
- Eintritt nur mit gültigem PCR-Test (72h gültig) oder Antigen-Test in der Teststraße (48h gültig) oder ein Antigen-Selbsttest in der Teststraße, für Kinder ab 10 Jahren Testpflicht
- ebenfalls bieten zahlreiche Betriebe einen Abhol- und/oder Lieferservice an.
Bitte um Vorbestellung bzw. Tischreservierung.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Corona-Maßnahmen für die einzelnen Bereiche. Diese finden Sie hier.
Wir freuen uns auf das Wiedersehen!
Ab 15. Mai dürfen wir unsere Gäste in den Gastronomiebetrieben wieder mit Kulinarik verwöhnen und ab 29. Mai öffnen unsere Gastgeber ihre Unterkünfte.
Wir treffen gerade alle nötigen Vorkehrungen für Ihre und unsere Gesundheit - damit Sie den Bergsommer entspannt genießen können.
Kurzen Augenblick
Wir bereiten den Inhalt vor...
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