2 Erwachsene

Zimmer 1

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Meine Unterkunft

2 Erwachsene

Stadtflair & Naturgenuss
in der Alpenstadt Bludenz

  • Mittelpunkt von fünf Tälern
  • Kultur und Geschichte spüren
  • Bewegung in der Natur
  • Marktplatz für Entdecker

Zeit für Entdeckungen.
Gemeinsam im Brandnertal.

  • Aktiv Natur erleben
  • Wertvolle Familienzeit
  • Regionale Kulinarik genießen
  • Vielfalt auf kleinem Raum

Intensive Naturerlebnisse
im Klostertal spüren

  • Bergwelten spüren
  • (Wasser-) Plätze zum Innehalten
  • Individuelle Freiräume entdecken
  • Sportlich unterwegs am Fuße des Arlbergs

Genussvolle Gelassenheit
im Großen Walsertal

  • Naturjuwele des Biosphärenparks entdecken
  • Loslassen, ankommen, staunen
  • Regionale Köstlichkeiten probieren
  • Herzliche Gastgeber kennenlernen

Zimmer 1

Allgemeine Geschäftsbedingung der Gästekarten

Gilt für die verschiedenen Gästekarten der Region

Bitte lesen Sie diese Bestimmungen vor Benutzung der Karte sorgfältig durch.

1. Allgemeines

1.1 Begriffserklärung / Stellung der Beteiligten:
• Die „Gästekarte“ ist ein Angebot der Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH (nachfolgend TVB) und ausgewählten Leistungspartnern in der Alpenregion Bludenz.
• Die „Kartenleistung“ ist die Zusammenführung von verschiedenen Leistungen mehrerer Leistungspartner zu einem Produkt, nämlich der „Brandnertal, Bludenz, Klostertal Gästekarte“ und der „Walser Gästekarte“, nachfolgend „Gästekarte“). Die Kartenleistung kann in einer Ermäßigung, Sonderaktion, Freifahrt oder einem freien Eintritt bestehen.
• Die „Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH“ ist Herausgeberin und Administratorin der Gästekarte, soweit nicht ausdrücklich anders dargestellt.
• Die „Leistungspartner“ sind jene Betriebe (zB Bergbahnen, öffentliche Verkehrsmittel, Betreiber von Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Museum, Schwimmbad, Kletterhalle etc.), die die jeweilige Leistung gegenüber dem rechtmäßigen Karteninhaber (Gast) auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen erbringen. Eine Übersicht der Leistungspartner ist auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html ersichtlich.
• Der „Unterkunftgeber“ ist ein Beherbergungsbetrieb in der Alpenregion Bludenz und ausschließlich für die Ausstellung und Ausgabe der Gästekarte an den Gast zuständig.

1.2 Vertragsgrundlage:
Die Leistungspartner sind Unternehmen, die, in welcher Rechtsform immer, ihre jeweilige Kartenleistung eigenverantwortlich und rechtlich selbständig erbringen. Mit Erhalt der Gästekarte kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Gast und TVB zustande.
Der konkrete Einzel- bzw. Leistungsvertrag kommt durch Benützung der Gästekarte aber jeweils nur mit dem Gast und demjenigen Leistungspartner zu Stande, dessen konkrete Kartenleistung der Gast nutzt.
Vertragsgrundlage für die Erbringung der Kartenleistung der Gästekarte sind daher ausschließlich die Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners.

1.3 Zur Leistungserbringung der jeweiligen Kartenleistung ist ausschließlich der jeweilige Leistungspartner nach Maßgabe des im Rahmen der Inanspruchnahme zustande gekommenen Leistungsvertrages verpflichtet. Weder die Alpenregion Bludenz Tourismus GmbH noch die Unterkunftgeber sind Vertragspartner bezüglich der zu erbringenden Kartenleistung noch Vermittler oder Gehilfen des entsprechenden Leistungsvertrages. Sie haben überdies nicht die Stellung eines Reiseveranstalters.

1.4 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen der Leistungspartner die Nutzung der Gästekarte (Rahmenvertrag).

2. Leistungsumfang Gästekarte

2.1 Die Gästekarte ist für den Gast kostenlos erhältlich und wird von TVB ausgestellt und von seinem Unterkunftgeber gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen ausgegeben. Voraussetzung für den Erhalt der Gästekarte ist eine (1) Übernachtung des Gastes bei einem Unterkunftgeber in der Alpenregion Bludenz.

2.2 Jeder Gast ist berechtigt, die Kartenleistung in Anspruch zu nehmen, und zwar nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der allgemeinen Verfügbarkeit der Leistung. Eine Übersicht der Kartenleistung ist der Gästekartenbroschüre sowie auf der Website http://www.alpenregion-vorarlberg.com/de/gaestekarten-der-region/gaestekarten-der-region.html zu entnehmen.

2.3 Die Kartenleistung der Gästekarte kann nicht mit anderen Aktionen und Vergünstigungen der Leistungspartner kombiniert werden. Dem Gast steht es aber frei, die für ihn günstigere Aktion in Anspruch zu nehmen. Die Angebote der Leistungspartner sind grundsätzlich unverbindlich und gelten nur solange der Vorrat reicht. Der Gast hat keinen generellen Rechtsanspruch auf kostenlose oder ermäßigte Nutzung der Kartenleistung.

3. Anspruch und Erwerb der Gästekarte

3.1 Die Gästekarte ist nicht im Freiverkauf erhältlich. Anspruch auf die Gästekarte haben nur Gäste, die bei einem Unterkunftgeber zumindest für eine (1) Nacht in der Alpenregion Bludenz nächtigen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gemeldet wurden.

3.2 Die Ausstellung und Ausgabe der Gästekarte an den Gast erfolgt – ausgenommen Verlust oder Diebstahl gemäß Ziffer 6.3 – durch den Unterkunftgeber. Zu diesem Zweck hat der Gast nachfolgende personenbezogene Daten bekanntzugeben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, An- und Abreisedatum.

4. Gültigkeit

4.1 Die Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt und nach erfolgter Meldung durch den Unterkunftgeber sowie in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Die Gästekarte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person, auf welche die Karte ausgestellt ist, benutzt werden.

4.2 Die Inanspruchnahme der Kartenleistung der Gästekarte gilt in der Sommersaison vom 01.05. – 31.10 und in der Wintersaison vom 01.11. – 30.04. (nachfolgend: Aktionszeitraum). Die Gästekarte ist jeweils vom Anreisetag bis zum Abreisetag (nachfolgend: Aufenthaltszeitraum) des Gastes gültig. Nach der Abreise verliert die Gästekarte automatisch ihre Gültigkeit und muss nicht vom Gast gekündigt werden.

4.3 Abhängig von der Kartenleistung kann diese mehrmals innerhalb des Aufenthaltszeitraums genutzt werden. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mehrfachnutzung einer Kartenleistung.

5. Inanspruchnahme der Kartenleistung

5.1 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betriebs- und Öffnungszeiten bestimmter Leistungspartner saisonbedingt nicht mit dem gesamten Aktionszeitraum decken und daher möglicherweise nicht alle Kartenleistungen beansprucht werden können.

5.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Kartenleistung ist das unaufgeforderte Vorweisen der Gästekarte. Eine Gästekarte muss bei Nutzung der Leistung sowohl für teilnehmende Kinder als auch teilnehmende Erwachsene vorliegen. Auf Verlangen des Leistungspartners muss der Gast außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Kann oder will der Gast dieser Aufforderung nicht nachkommen, darf der Leistungspartner die Kartenleistung verweigern.

5.3 Der Gast ist verpflichtet, sich von den jeweiligen Nutzungs-, Beförderungs- und sonstigen Bedingungen und ggf. auch Sicherheitsvorkehrungen des Leistungspartners vor Inanspruchnahme der Kartenleistung Kenntnis zu verschaffen und die Anweisungen des Leistungspartners zu befolgen.

5.4 Der Leistungspartner kann die Erbringung der Kartenleistung und den Abschluss von Leistungsverträgen mit dem Gast im Einzelfall verweigern, wenn objektive Gründe dem Vertragsabschluss oder der Leistungserbringung entgegenstehen.

Als Verweigerungsgründe gelten insbesondere:
• Elementarereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt,
• Veränderte Witterungsbedingungen,
• Wartungsarbeiten und Reparaturen,
• Gefährdung der eigenen Sicherheit oder Gefährdung Dritter durch den Gast,
• schlechte gesundheitliche Verfassung des Gastes, unzureichende Ausrüstung des Gastes, unpassende Kleidung des Gastes,
• Verstoß des Gastes gegen Vorschriften (AGB, Beförderungsbedingungen, sonstige Auflagen) des Leistungspartners,
• Verweigerung des Vorweisens eines Lichtbildausweises oder ähnlich gelagerte Gründe,
• Überbelegung/Überlastung der Anlagen,
• zu geringe Teilnahme oder Überschreitung der max. Teilnehmer-Anzahl/ Auslastung der Anlagen des Leistungspartners oder
• sonstige im überwiegenden berechtigten Interesse des Leistungspartners stehende Gründe.

Der Gast hat in diesen Fällen gegenüber dem Leistungspartner keine Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche.

5.5 Die Gästekarte enthält keinerlei Versicherungsleistungen.

6. Weitergabe, Verlust und Defekt der Gästekarte

6.1 Die Weitergabe der Gästekarte ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe der Gästekarte haftet der Gast auch für die missbräuchliche Verwendung seiner Gästekarte durch Dritte.

6.2 Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch ist der Leistungspartner berechtigt und verpflichtet, die Gästekarte ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren. Bei nachweislichem Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch wird Anzeige erstattet.

6.3 Diebstahl oder Verlust der Gästekarte müssen umgehend dem Unterkunftgeber oder TVB gemeldet werden. Der Unterkunftgeber oder TVB können sodann eine neue Gästekarte ausstellen. Die verlustig gegangene Gästekarte wird bei Ausstellung einer neuen Karte gesperrt und verliert dadurch ihre Gültigkeit.

6.4 Defekte Gästekarten werden vom Unterkunftgeber ersetzt.

6.5 Bei vorzeitiger Abreise wird die Gästekarte für den verbleibenden Gültigkeitszeitraumes gesperrt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 TVB leistet ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte beim Leistungspartner auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann.

7.2 TVB leistet lediglich Gewähr dafür, dass die Kartenleistung der Gästekarte nach diesen AGB während der Betriebszeiten in Anspruch genommen werden kann.

7.3 TVB haftet gegenüber dem Gast aus dem Rahmenvertrag uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, immaterielle Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen TVB.

7.4 Die Haftung des Leistungspartners aufgrund des mit dem Gast geschlossenen Leistungsvertrages bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem EKHG und SeilbahnG) sowie seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen. Eine allfällige Haftung, sei es aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen, für Vorfälle, die aus der Nutzung einer Kartenleistung herrühren (zB Beförderungsleistung eines Bergbahnbetreibers) hat ausschließlich jener Leistungspartner zu verantworten, in dessen Sphäre sich der Vorfall ereignet hat. Eine Haftung der übrigen Leistungspartner oder TVB oder des Unterkunftgebers besteht nicht.

8. Datenschutz

Der Unterkunftgeber bzw. TVB erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Gastes nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Daher werden die Daten des Gastes nur für die Erbringung der Kartenleistung erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (https://www.vorarlberg-alpenregion.at/de/informationen-ueber-cookies-und-datenschutz.html).

9. Sonstiges

9.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

9.2 Für allfällige Streitigkeiten aus der Verwendung und Ausstellung der Gästekarte Premium wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen, vereinbart.

9.3 Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen TVB und dem Gast das für TVB sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart. Es ist TVB freigestellt, als Gerichtsstand das zuständige Gericht am Wohnort des Gastes zu wählen.

9.4 Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.

Zuletzt geändert am 13. August 2020

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Willkommen im Brandnertal

Die Vielfalt an sportlichen Aktivitäten macht das Brandnertal zum Traumziel für aktive Urlauber, Familien und Genießer. Der Bikepark Brandnertal, zahlreiche Wander- und Bikerouten, der Kletterpark, verschiedene Themenwege, eine Golfanlage und das Alvierbad garantieren einen abwechslungsreichen Sommer. Außerdem gibt es mit dem Lünersee einen der schönsten Plätze Österreichs zu bestaunen.

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Bludenz bildet das Zentrum der fünf umliegenden Täler und verbindet auf anregende Weise Natur, Kultur und Stadt. Die beiden Ortschaften Bludenz und Nüziders sind die idealen Ausgangspunkte für Entdeckungstouren in die umliegenden Regionen und auf den Muttersberg. Es erwartet Sie eine Bergwelt voller sportlicher, kultureller und kulinarischer Möglichkeiten.

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Das Klostertal verschafft intensive Naturbegegnungen am Fuße des Arlbergs. Im Sommer begeistern viele aussichtsreiche Wander- und Bergtouren, zahlreiche Rad- und Mountainbikerouten sowie sportliche Herausforderungen, wie zum Beispiel der Klettersteig am Fallbach. Wasser spielt im Klostertal eine bedeutende Rolle: Von tosenden Wasserfällen über kristallklare Gebirgsbäche bis hin zu schönen Bergseen wird vieles geboten.

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Biosphärenpark Großes Walsertal

Einatmen - ausatmen - aufatmen. Der Sommer im Biosphärenpark ist vor allem eins: entspannend. Beginnen Sie den Tag mit einem köstlichen Bergfrühstück, wandern Sie über Alpwiesen, klettern Sie auf Gipfel und verweilen Sie auf den gemütlichen Sitzbänken der Region. Frei vom Alltag entdecken Sie die einzigartigen Naturjuwele des Tales: mit seinen Alpgärten und Blumenwiesen, seinen Seen, Flüssen und hochalpinen Gipfeln.

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